Eichgesetz
Seit dem 01.01.2015 gelten ein neues Mess- und Eichgesetz und die Mess- und Eichverordnung.
Nicht nur der Gesetzgeber sondern auch der Verbraucher verlangt, dass die angegeben Füllmenge auch tatsächlich im Glas ist. Das muss der Imker sicherstellen und eine geeichte Waage zum Abfüllen verwenden.
Eine geeichte Waage kann man in Imkerkreisen auch gemeinsam nutzen. Die Ausleihe einer geeichten Waage ist zu protokollieren.
Geeichte Wagen sollte einen mittleren Messbereich von wenigstens 500 g und Schrittgrößen von möglichst 0,5 g betragen..
Geeichte Waagen unterliegen der regelmäßigen Überprüfung durch das Eichamt. Der Prüftermin ist auf der Plakette an der Waage ersichtlich.
Für den hiesigen Raum ist der „Landesbetrieb Mess-und Eichwesen NRW Betriebsstelle Hüsten Bahnhofstr. 173 59759 Arnsberg“ zuständig.