Beitragsordnung 2024

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Am 1. Januar sind die Beitragszahlungen der Mitglieder an den Imkerverein fällig.
Zum 31.3. des Jahres ist seitens des Imkervereins ein Abschlag von 20€ für jedes zum 01.01. des Jahres gemeldetes Mitglied an den Landesverband zu
entrichten. Der Restbetrag ist nach Erhalt der Beitragsrechnung (frühestens ab dem 15. August des Jahres) innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den Landesverband zu zahlen. Vereine, die länger als 1 Jahr im Rückstand sind, erhalten einen Mahnbescheid.

Der Jahresbeitrag wird von der Vertreterversammlung beschlossen.

Der Jahresbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  je Mitglied je Volk
Beitrag für den Landesverband  20,40 €  
Beitrag für den Kreisimkerverein  1,02€  
Beitrag für den Deutschen Imkerbund  3,58€  
Werbebeitrag an den Deutscher Imkerbund    0,26 €
Beitrag für die Globalversicherung   1,84 €
Beitrag für die Rechtschutzversicherung    0,25€
  25,00€ 2,35€

Ehrenmitglieder des Landesverbandes sind vom Mitgliedsbeitrag befreit. Jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr erhalten eine Beitragsgutschrift von 19,00 € je Mitglied und zahlen somit nur 6,00 € Mitgliedsbeitrag. Die Beiträge je Bienenvolk sind von jedem Imker zu entrichten. Es werden die Zahlen aller im Herbst des Vorjahres eingewinterten Bienenvölker und Ableger zugrunde gelegt. Sollen im Folgejahr mehr Bienenvölker bewirtschaftet werden, so ist diese Anzahl an Bienenvölker zu melden. Von den Vereinen werden die Völkerzahlen bis zum 31.12.j.J. der Geschäftsstelle des Landesverbandes gemeldet. Die gemeldete Völkerzahl gilt für das gesamte Folgejahr. Bei „O0“ Bienenvölkern besteht kein Versicherungsschutz und eine Bestellung von Gewährverschlüssen ist nicht möglich! Eine Nachmeldung/Änderung von Völkern ist nicht vorgesehen.

  • Die Meldung zur Imker-Ergänzungsversicherung für Bienenhäuser, Freistände und Inventar ist ein Zusatzangebot an interessierte Imkerinnen und Imker und muss über den Imkerverein in der Mitgliederliste gemeldet werden.

Der Jahresbeitrag beträgt 30,00 €.

Die Aufnahme neuer Mitglieder ist dem Landesverband durch Übersendung der Beitrittserklärung anzuzeigen (per Post, E-Mail 0.8.). Wegen des Versicherungsschutzes muss die Übersendung jeder Beitrittserklärung sofort erfolgen.

Beitrittserklärungen müssen auch von Erben, bei Übertritt von einem zum anderen
Imkerverein und von Imkern, die bereits früher einmal Mitglied waren, abgegeben werden.

Der Übertritt eines Mitgliedes von Verein zu Verein ist auf der Beitrittserklärung zu
kennzeichnen.

Bei Meldung eines Mitgliedes in _ mehreren Imkervereinen gleichzeitig ist in jedem
Verein der komplette Beitrag als Mitglied zu entrichten.

Die Beitrittserklärung von jugendlichen Mitgliedern und von Kindern muss außer der
Unterschrift des Mitgliedes auch die des Erziehungsberechtigten tragen.

Neumitglieder werden bis zum 31. Juli des Jahres für das laufende Jahr
berechnet. Es wird der Gesamtbeitrag für das Jahr erhoben. Imkerinnen und Imker, die nach dem 01. August die Beitrittserklärung unterschreiben, werden ab dem 1. Januar des folgenden Jahres als Mitglied aufgenommen und berechnet. Versicherungsschutz besteht aber sofort nach Eingang der Beitrittserklärung beim Landesverband – sofern Bienenvölker auf der Beitrittserklärung eingetragen sind.

Abmeldungen von Mitgliedern müssen satzungsgemäß vom Imkerverein bis zum
31. Dezember bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes gemeldet werden, wenn diese für das folgende Jahr berücksichtigt werden sollen.

Bemerkung zum Bezug der Imkerzeitung:
Das DEUTSCHE BIENEN-JOURNAL ist das Organ unseres Landesverbandes. Bestellungen, Kündigungen sowie die Bezahlung der Vereins-Abonnements erfolgen vom 01.10.2023 an direkt zwischen Verlag und Abonnenten, z.B. hier: www.shop.bienenjournal.de/Verein
Der Schriftwechsel erfolgt direkt mit dem Verlag.

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