
Mitteilungen des Vorsitzenden
Anfängerkurs: Anfängerkurs 2025 1. Abend ( Schnupperabend ) am 12.02.2025 um 18:00 Uhr in der Volkshochschule Sundern Franz-Tigges-Platz. Anmeldungen unter VHS Arnsberg. Weitere Termine werden an diesem Abend vorgestellt.
Vortrag zur “ asiatischen Hornisse“ am 13.02.2025 bei der VHS in Sundern, Beginn 18:00 Referent :Christian Monier, verbindlichen Anmeldung bis 08.02.25 beim Kreisvorsitzender Meyer-Beate_u._juergen @t-online.de Zur Deckung der Unkosten wird um einen Spende gebeten
Auf Grund der derzeitigen Situation können Veranstaltungen kurzfristig ausfallen oder müssen auf einen anderen Termin verlegt werden. Bitte informieren Sie sich vorab.
Einige aktuelle Hinweise
Lassen Sie sich alle Schulungen bescheinigen, Unterlagen aufheben, sind wichtig bei Kontrollen durch das Lebensmittelamt. Nach neustem Stand sollen auch Imker mit nur 3 Völkern kontrolliert werden. Bitte daran denken, das Rückstandsproben vom abgefülltem Honig bis zum Ablauf des MHD aufbewahrt werden müssen.
Heben Sie bitte auch die Bewertungen der Honigbewertung auf, wichtig bei der Kontrolle durch da Lebensmittelamt.
Am Bienenstand
Was ist zu tun?
Imkerschutzkleidung auf Vollständigkeit und Sauberkeit prüfen, Imker Ausstattung auf bedarfsgerechte Vollständigkeit prüfen, Anzahl der eingelöteten Mittelwände prüfen, Vorliegen der amtsärztlichen Bescheinigungen für Verkauf und Wanderung prüfen, Entwickelung der Frühtrachtpflanzen beobachten, Kontakt zu Raps- Anbaubetrieben halten, deren Bestände genutzt werden, Wetterprognosen verfolgen, Futtervorrat im Auge behalten, so lange keine Massentracht einsetzt.
Durch den milden Witterungsverlauf wurde ein Durchbrüten begünstigt, wodurch der Futterverbrauch relativ hoch war. Noch wichtiger als die Futtermenge, ist der Sitz zum Futter. Wintertrauben, in deren Zentrum sich Brutflächen befinden, müssen unbedingt an den Futterflächen sitzen, damit die Bienen sie nutzen können. Andernfalls können sie verhungern, obwohl genügend Futter im Stock ist. Zur Erzeugung der Brutnesttemperatur benötigen sie deutlich mehr Futter als zur Temperierung der Wintertraube.
Regelmäßige Standkontrollen lassen uns zudem erkennen, ob die Mäusegitter noch sitzen, Fluglöcher von toten Bienen verstopft sind, und eventuell Spechte auf Futtersuche bei unseren Bienen einzudringen versuchen.
Celle warnt vor Kauf von Kunstschwärmen
Anlassbezogen warnte das LAVES Institut für Bienenkunde Celle noch einmal vor jedem Kauf von Bienen-Kunstschwärmen und Bienen-Königinnen, deren Herkunft nicht eindeutig bekannt bzw. belegt werden kann. In Zeiten, in denen der Online-Handel boomt, verlocken auch Angebote wie „Kunstschwärme produziert in Europa – bei uns können Sie ganz bequem Kunstschwärme online kaufen“ offensichtlich einige Imker/-innen zur Nachfrage sogar bei erkennbar dubiosen Angeboten. Grundsätzlich ist die Einfuhr von Bienen mit dem entsprechenden Seuchenfreiheits- bzw. Tiergesundheitsbescheinigungen zwar erlaubt, fachlich aber nicht zu befürworten.
Varroa – Behandlung
Wussten Sie, dass die Verbreitung der Varroa durch:
Räuberei, Verflug, imkerliche Betriebsweise, vernachlässigte Bienenstände, zusammenbrechende Völker, Reinvasion und mangelhafte Behandlung gefördert wird.
Gerade die Reinvasion stellt ein großes Problem da, wenn z. B. Imker in einem Bezirk nicht alle eine ordnungsgemäße und zeitnahe Behandlung durchführen.
Auch wenn die Vorroa keine anzeigepflichtige Krankheit ist, besteht laut Bienenseuchen Verordnung § 14 /15
eine Behandlungspflicht.
§ 14 (1) Ist ein Bienenstand von der Milbenseuche befallen, hat der Besitzer alle Bienenvölker zu behandeln, soweit nicht eine Behandlung nach Absatz 2 angeordnet worden ist.
(2) Die zuständige Behörde kann, soweit es zum Schutz gegen die Milbenseuche erforderlich ist, anordnen, dass in einem von ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen die Milbenseuche zu behandeln sind, sie kann dabei die Art der Behandlung bestimmen.
§ 15 (1) Ist eine Bienenstand mit Varroamilbe befallen, so hat der Besitzer alle Bienenvölker des Bienenstandes jährlich gegen Varroatose zu behandeln, soweit nicht eine Behandlung nach §14 Absatz 2 angeordnet worden ist.
Zur Behandlung von Bienenvölkern dürfen nur vom Bunddesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL ) zugelassen Tierarzneimittel angewendet werden. bei der Anwendung der Mittel sind die Anwendungshinweise des Herstellers zu beachten.